Die Methode von Helge Bernhard Cohausz ist im wahrsten Sinne des Wortes
patent: Mit der von ihm ausgearbeiteten "provisorischen
Patentanmeldung"
lassen sich neue technische Ideen und Ergebnisse aus Forschung und
Entwicklung sofort und wirksam schützen.
Mit der kostengünstigen und einfachen Vorgehensweise, die schon im frühen
Stadium bei noch nicht vollständig ausgereiften Projekten greift, hat
der
58jährige Patentanwalt aus Düsseldorf bundesweit bereits unzähligen
jungen
Erfinderinnen und Erfindern, Studierenden und Wissenschaftlern geholfen.
Über das 1992 eingeführte Cohauszsche Prinzip referierte der patente
Anwalt
jetzt auf Einladung der Transferstelle sowie der technischen Fakultät
vor
Hochschulangehörigen, Studentinnen und Studenten in der Universität
Bielefeld.
Die Initialzündung für seine "provisorische Patentanmeldung"
kam dem
Patentanwalt mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung bei seiner
ehrenamtlichen Arbeit für den jährlichen Wettbewerb "Jugend
forscht". Als
Schülerinnen und Schüler konnten sich die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer
weder die Beratung eines Patentanwaltes leisten, noch waren ihre
Entwicklungen in der Regel marktreif. Helge B. Cohausz befand viele
dieser
Erfindungen dennoch als schützenswert. Die Crux an der Sache: Sobald in
Deutschland eine nicht patentierte Idee einmal veröffentlicht worden
ist,
gilt sie als frei zugänglich - sie kann im In- und Ausland aufgenommen
und
beliebig verwertet werden.
Seine Methode beruht auf einer zunächst "provisorischen
Anmeldung" beim
Deutschen Patent- und Markenamt, die noch nicht den komplizierteren
formalen
Ansprüchen einer "normalen" Patentanmeldung genügen muß. Für
ein
unkompliziertes Vorgehen hat Helge B. Cohausz eine Broschüre mit
Formularen
zusammengestellt. Nach Abgabe der Unterlagen bleibt ein Jahr Zeit, die
Idee
gründlich zu testen und weiterzuentwickeln. Soll der Schutz bestehen
bleiben, kann binnen zwölf Monaten mit Hilfe eines Patentanwaltes eine
zweite, "richtige" Patentanmeldung erfolgen, die den ursprünglichen
Eingabetermin und den neuesten Stand der Entwicklung gleichermaßen
berücksichtigt.
Durch den vorläufigen Schutz können Erfindungen problemlos veröffentlicht
werden, die Rechte sind vom Anmeldungstag an gesichert, die Idee kann
nicht
mehr von Dritten als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden, die
technische Entwicklung beziehungsweise das Forschungsergebnis kann
gefahrlos
potentiellen Verwertern präsentiert oder bis zur Marktreife
weiterentwickelt
werden. Von seiten des Patent- und Markenamtes fallen bei einer
"provisorischen Anmeldung" insgesamt 310.- Eur Kosten für Gebühren,
Recherchearbeiten und Druckschriften an. Im Normalfall kommen bei einer
Patentanmeldung mit Hilfe eines Patentanwaltes rund 3000.- Eur zusammen.
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