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 Die Methode von Helge Bernhard Cohausz ist im wahrsten Sinne des Wortes
 patent: Mit der von ihm ausgearbeiteten "provisorischen
        Patentanmeldung"
 lassen sich neue technische Ideen und Ergebnisse aus Forschung und
 Entwicklung sofort und wirksam schützen.
 Mit der kostengünstigen und einfachen Vorgehensweise, die schon im frühen
 Stadium bei noch nicht vollständig ausgereiften Projekten greift, hat
        der
 58jährige Patentanwalt aus Düsseldorf bundesweit bereits unzähligen
        jungen
 Erfinderinnen und Erfindern, Studierenden und Wissenschaftlern geholfen.
 Über das 1992 eingeführte Cohauszsche Prinzip referierte der patente
        Anwalt
 jetzt auf Einladung der Transferstelle sowie der technischen Fakultät
        vor
 Hochschulangehörigen, Studentinnen und Studenten in der Universität
 Bielefeld.
 Die Initialzündung für seine "provisorische Patentanmeldung"
        kam dem
 Patentanwalt mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung bei seiner
 ehrenamtlichen Arbeit für den jährlichen Wettbewerb "Jugend
        forscht". Als
 Schülerinnen und Schüler konnten sich die Teilnehmerinnen und
        Teilnehmer
 weder die Beratung eines Patentanwaltes leisten, noch waren ihre
 Entwicklungen in der Regel marktreif. Helge B. Cohausz befand viele
        dieser
 Erfindungen dennoch als schützenswert. Die Crux an der Sache: Sobald in
 Deutschland eine nicht patentierte Idee einmal veröffentlicht worden
        ist,
 gilt sie als frei zugänglich - sie kann im In- und Ausland aufgenommen
        und
 beliebig verwertet werden.
 Seine Methode beruht auf einer zunächst "provisorischen
        Anmeldung" beim
 Deutschen Patent- und Markenamt, die noch nicht den komplizierteren
        formalen
 Ansprüchen einer "normalen" Patentanmeldung genügen muß. Für
        ein
 unkompliziertes Vorgehen hat Helge B. Cohausz eine Broschüre mit
        Formularen
 zusammengestellt. Nach Abgabe der Unterlagen bleibt ein Jahr Zeit, die
        Idee
 gründlich zu testen und weiterzuentwickeln. Soll der Schutz bestehen
 bleiben, kann binnen zwölf Monaten mit Hilfe eines Patentanwaltes eine
 zweite, "richtige" Patentanmeldung erfolgen, die den ursprünglichen
 Eingabetermin und den neuesten Stand der Entwicklung gleichermaßen
 berücksichtigt.
 Durch den vorläufigen Schutz können Erfindungen problemlos veröffentlicht
 werden, die Rechte sind vom Anmeldungstag an gesichert, die Idee kann
        nicht
 mehr von Dritten als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden, die
 technische Entwicklung beziehungsweise das Forschungsergebnis kann
        gefahrlos
 potentiellen Verwertern präsentiert oder bis zur Marktreife
        weiterentwickelt
 werden. Von seiten des Patent- und Markenamtes fallen bei einer
 "provisorischen Anmeldung" insgesamt 310.- Eur Kosten für Gebühren,
 Recherchearbeiten und Druckschriften an. Im Normalfall kommen bei einer
 Patentanmeldung mit Hilfe eines Patentanwaltes rund 3000.- Eur zusammen.
 
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